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Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Hauptartikel "Schönfärberei
einer grausamen Wirklichkeit"
"arbeitslos"
Eine problematische Definition
Bereits in der Grundschule lernt man in Deutschland und wohl auch sonst
in der Welt, die Anzahl von Dingen und Personen zu bestimmen. Aber
während es normalerweise keine Probleme macht, Dinge des
täglichen Lebens zu zählen, wie z.B. die Anzahl von
Äpfel in einem Korb, Geld im Geldbeutel usw., sieht es bei
abstrakten Begriffen bedeutend schwieriger aus, z.B. die Anzahl der
zufriedenen Leute einer Stadt. Wann ist jemand zufrieden? Häufig
nicht, wenn man arbeitslos ist. Aber wie sieht es mit den Arbeitslosen
aus. Kann man die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland exakt bestimmen,
wie es amtliche Statistiken suggerieren?
Eine wesentliche Bedingung für die Abzählbarkeit verlangt,
dass es möglich ist, in jedem Einzelfall eindeutig und
zweifelsfrei bestimmen zu können, ob jemand zu einem bestimmten
Zeitpunkt arbeitslos ist.
Doch was sind die Kriterien, die persönliche Arbeitslosigkeit
definieren. Ist man zum Beispiel einer Arbeitsloser, wenn man
- eine Stelle sucht,
- Sozialhilfe erhält,
- beispielsweise einen akademischen Abschluss hat, keinen
adäquaten Beruf findet, sich aber weigert eine (extrem)
unterqualifizierte Tätigkeit anzunehmen.
- arbeiten könnte, aber es vorzieht keiner
Erwerbstätigkeit
nachzugehen, wie zum Beispiel ein nicht arbeitender Ehepartner. Anders
ausgedrückt: Jemand hat keinen Job, will und braucht auch keinen,
- gerne arbeiten möchte, - wie zum Beispiel ein Ehepartner,
der sich
bisher um die Kinder und Haushalt gekümmert hatte, - aber sich nur
privat also nicht über die Agentur für Arbeit bewirbt,
- sich nicht um eine Arbeit bemüht, weil man es sowieso als
aussichtslos ansieht,
- sich im Vorruhestand befindet,
- ein bestimmtes Alter überschritten hat oder noch nicht
überschritten hat,
- längere Zeit krank ist,
- an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, während man
gleichzeitig nach einer Arbeit sucht, aber kein Geld von der BA
erhält,
- von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, und
gleichzeitig im
Rahmen einer Arbeitsbeschaffungs-Maßnahme in einem Betrieb
arbeitet
oder zum Beispiel an einer geförderten
Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt
- Geld von der Bundesagentur für Arbeit bezieht,
- es vorzieht, - wobei dies in den meisten Fällen keine ganz
freiwillge Entscheidung war - unter Brücken und
Bahnunterführungen zu leben und von dem zu leben, was Passanten in
den Hut werfen
- beim der Agentur für Arbeit zwar als Arbeitssuchender
gemeldet
ist, aber keine Leistungen erhält,
- man eine Sperre der Arbeitslosenbezüge erhalten hat?
Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Die Punkte sind
natürlich nur als Denkanstöße für die Problematik
einer Definition der Arbeitslosigkeit gedacht und definieren keineswegs
den Begriff "arbeitslos".
Offiziell ist eine Person arbeitslos (zumindest 2006) wenn sie
vorübergehend nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis
steht oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung (weniger als sieben
Kalendertage) ausübt (nach § 101, Abs. 1 AFG).
Nicht als Arbeitlose gelten nach dem Gesetz:
- ältere Arbeitslose, die nicht mehr ins
Berufsleben zurückkehren wollen
- Arbeitslose in Umschulungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen
- die sogenannte "Stille Reserve", d.h. Arbeitslose, die wegen
fehlender Ansprüche oder mangelnder Chancen nicht oder nicht mehr
gemeldet sind.
Diese gesetzliche Regelung lässt trotz zahlreicher Kommentar viele
Zweifelsfälle offen und außerdem sind Gesetze änderbar
und werden geändert. sodass bei statistischen Vergleichen
verschiedener Jahre, besonders wenn sie sich über einen
längeren Zeitraum erstrecken, meistens andere und damit
nicht oder nur schwer vergleichbare Messwerte zugrunde liegen.
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"Es gibt drei Arten von Lügen: Lügen, verdammte Lügen und Statistiken." (Benjamin Disraeli)
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